Hans-Gerd Köhler

Ethische Richtlinien

Als Business- und Online-Coach bin ich den nachfolgenden Richtlinien verpflichtet

Ethikrichtlinien Coaching des Karlsruher Instituts:

Coaches begegnen ihren Kunden:innen bedingungslos wertschätzend, respektvoll, und akzeptierend.

1. Grundsätze eines Coachings:

  • Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert
  • Coaching ist auftragsbezogen
  • Transparenz der Arbeitsweise: Coaches sind bereit und fachlich befähigt, ihre Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist partnerschaftlich und so angelegt, dass die Klient:innen ihre Eigenständigkeit, ihre Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wahrnehmen können und sollen
  • Coaching geht von der Voraussetzung aus, dass bei Kunden:innen die Ressourcen zur Problemlösung bzw. Zielerreichung vorhanden sind und aktiviert werden können
  • Coaching fokussiert sich auf diese Ressourcen und die Entwicklungsfähigkeit von Menschen unter Verwendung des systemisch-lösungsorientierten Methodenrepertoires
  • Coaching bedient sich auch weiterer Methoden, sofern sie lösungsorientierte Beiträge leisten                 
  • Coaching würdigt die Problemsicht von Kunden:innen und respektiert ihren Selbstschutz
  • Das Umfeld der Kunden:innen wird bei der Lösungsfindung mit einbezogen
  • Coaching betrachtet Menschen als ganzheitliche Wesen und richtet die verwendeten Methoden danach aus

2. Verantwortlichkeit

  • Coaches übernehmen die Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Dienstvertrages zwischen ihnen und den Klient:innen. Zum Dienstvertrag gehören insbesondere Zielsetzung, Arbeitsweise sowie Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen und Schweigepflicht
  • Die Verantwortlichkeit für das Verhältnis zu den Kunden:innen liegt bei den Coaches
  • Coaches tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen
  • Coaches sind sich ihrer eigenen kulturellen und biografischen Prägung bewusst und respektieren die Einzigartigkeit, die Perspektiven und Deutungen ihrer Klient:innen
  • Abgrenzung: Coaches sind für ihre persönliche Handlungsfähigkeit verantwortlich und lehnen Aufträge ab, die sie nicht fachgerecht ausführen können oder die gegen die Grundsätze dieser Ethikrichtlinien verstoßen
  • Abhängigkeiten zwischen Coaches und Klient:innen müssen thematisiert und aufgelöst werden

3. Berufliche Kompetenz

  • Coaches verfügen über ausgeprägte fachliche, soziale, persönliche und emotionale Kompetenzen
  • Fachkompetenz: Coaches verpflichten sich, ihr Fachwissen und ihre Coachingkompetenz zum Wohle und im Interesse der Kunden:innen zu nutzen. Ihre Tätigkeit soll im Rahmen ihrer Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute hinzugezogen.
  • Soziale Kompetenz: Coaches nutzen ihre kommunikativen Fähigkeiten und Techniken zum Wohle der Kunden:innen. Sie verhalten sich in ihrer Rolle kongruent. Sie achten bei Veränderungsarbeiten auf das Gesamtsystem der Kunden:innen
  • Persönliche und emotionale Kompetenz: Coaches haben Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Fähigkeiten. Sie verfügen über Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation und Empathie
  • Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen
  • Coaches verpflichten sich zu regelmäßiger Weiterbildung und zur Selbstreflexion/Supervision, um ihre Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellem Stand zu halten.

4. Schweigepflicht und Datenschutz

  • Coaches verpflichten sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen
  • Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht
  • Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden
  • Coaches sorgen dafür, dass alle Dokumente vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Sie werden möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet

5. Gestaltung der beruflichen Beziehungen

  • Coaches dürfen das aus der professionellen Beziehung entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn Coaches ihre Verantwortung gegenüber Kunden:innen nicht wahrnehmen und eigene persönliche, z. B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigen
  • Sie respektieren die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung stehen, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
  • Sie informieren offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung
  • Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen

Ethikrichtlinien für Online-Anwendungen in Coaching, Therapie, Supervision und Beratung

1. Einführung

Die hier formulierten Ethikrichtlinien stellen Mindestanforderungen an eine Selbstverpflichtung professionell arbeitender Coaches, Therapeut:innen, Supervisor:innen und Berater:innen dar, die ihre Dienste mit modernen Medien (online) anbieten. Sie finden Eingang in die Weiterbildungen des Karlsruher Institutes und sind Grundlage der dort vorgenommenen Zertifizierungen und Angebote. Sie orientieren sich an folgenden ethischen Richtlinien:
  • Ethikrichtlinien des Karlsruher Instituts
  • Richtlinien zur Anerkennung von Online-Berater:innen der Deutschen Gesellschaft für Onlineberatung (DGOB)
  • Ethische Standards der International Coach Federation (ICF)
  • Leitlinien des Deutschen Bundesverbandes Coaching (DBVC)
  • Medien-Richtlinie der European Federation of Psychologists‘ Associations (EFPA)
  • Berufsethik des Berufsverbandes für Coaching, Supervision und Organisationsberatung (bso)
  • Ethik-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)

2. Grundhaltung und Menschenbild

Professionelle Dienstleister in Coaching, Therapie, Supervision und Beratung begegnen ihren Kunden:innen wertschätzend, empathisch, achtsam und respektvoll. Und das unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Weltanschauung, Volkszugehörigkeit, nationaler Herkunft, Alter, Religion, Sprache, Kultur, Lebensgestaltung und Status. Sie betrachten Menschen als unabhängige, eigenständige Persönlichkeiten, die lern- und entwicklungsfähig sind, sowie autonome Entscheidungen treffen und eigenverantwortlich handeln können. Sie achten und beachten die unantastbare Würde ihrer Kunden:innen. Professionelle Dienstleister in Coaching, Therapie, Supervision und Beratung gestalten eine vertrauensvolle, geschützte und förderliche Beziehung. Diese Beziehung erkennt und stärkt die Ressourcen und Potentiale, die Selbststeuerung und Eigenverantwortung der Kunden:innen in einer für die Kunden:innen stimmigen Art und Weise. Damit dies zu einem lösungsorientierten Transfer in den persönlichen Kontext führt. Sie streben danach, ihr Wissen und Können zur Verbesserung der Lebensbedingungen Einzelner und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten und schützen die Rechte aller Beteiligten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie distanzieren sich von fundamentalistischen und/oder sektiererischen Positionen. Professionelle Dienstleister in Coaching, Therapie, Supervision und Beratung üben ihr berufliches Verhalten so aus, dass es dem Ansehen des gesamten Berufsstandes dient.

3. Inhaltliche Kompetenz

Das Leistungsangebot stützt sich je nach Leistungsschwerpunkt auf wissenschaftlich fundierte Konzepte (z.B. der Psychologie, der Beratungs- und Wirtschaftswissenschaften, der Erziehungswissenschaften, der Medienforschung, der Neurowissenschaften, der Medizin, der Kommunikationswissenschaften, der Avatarforschung, usw.). Aus ihnen leiten sich die Art der Prozessbegleitung, das Rollenverständnis, die Vorgehensweise und die eingesetzten Methoden ab. Hierfür werden fachliche, persönliche, kommunikative, soziale, emotionale, technische und wirtschaftliche Kompetenzen eingesetzt. Dieses Wissen und Können ist in nachweisbaren Qualifikationen erworben worden. Dies gilt sowohl für Kompetenzen im face to face als auch im online vermittelten Setting, ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden, z. B. in der auf das jeweilige Medium angepassten Hör-Lese- und Schreibkompetenz. Grenzen der eigenen Kompetenz werden erkannt und nicht überschritten. Die einzelnen Begleitprozesse werden evaluiert. Wissenschaftliche Forschung wird unterstützt. Das eigene Wissen und Können wird regelmäßig weiterentwickelt, z. B. durch Fortbildungen, Supervision und Intervision.

4. Technische Kompetenz

Das Basiswissen über verschiedene Online-Nutzungsmöglichkeiten wird regelmäßig aktualisiert. Für die Arbeit mit Medien ist ein vertieftes Wissen über mediale Kommunikationsformen und ihre Auswirkung auf zwischenmenschliche Verständigung und Beziehungsgestaltung, sowie ihre gezielte Anwendung zur Steuerung von hilfreichen Begleitprozessen vorhanden. Um Online-Angebote sinnvoll und professionell durchführen zu können, ist eine ausreichende technische Ausstattung vorhanden, sowie die Fähigkeit, Kunden:innen zur benötigten Ausstattung zu beraten. Kunden:innen werden in der Anwendung der für die professionelle Begegnung nötigen Medien fachgerecht unterstützt und nötigenfalls eingewiesen. Zu Beginn einer Online Sitzung wird ein Rückfallszenario festgelegt, z. B. durch Klären der gewünschten und möglichen Kommunikationskanäle, auf die im Falle technischer Probleme ausgewichen werden kann. Das Wissen um die gesetzlichen und ethischen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit ist vorhanden und wird sowohl technischer als auch organisatorischer Art stets aktualisiert. Es werden die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Einsatz gesicherter Medien, Geräte und Kommunikationswege geschaffen.

5. Vertraulichkeit

Die geltenden Datenschutznormen und die hierfür technischen Voraussetzungen unterschiedlicher Medien bei der Datenverwaltung und Datenübertragung (Verschlüsselung, Firewalls, Passwörter, Virenschutz) sind bekannt und werden berücksichtigt. Die Datenschutzbestimmungen bezüglich Verschwiegenheit und Datensicherung werden eingehalten. Informationen werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Kunden:innen und in der von Kunden:innen gewünschten Form weitergegeben. Es wird sichergestellt, dass persönliche Daten, inhaltlich erarbeitetes Material und Passwörter für Dritte unzugänglich aufbewahrt und nach gegebener Zeit vernichtet werden. Dieses gilt sowohl für die digitale als auch die analoge Aufbewahrung. Datenmaterial kann für Forschungszwecke, für Fort- und Weiterbildungen und Publikationen anonymisiert eingesetzt werden. Hierfür wird vorab eine schriftliche Einwilligung der Kunden:innen eingeholt.

6. Transparenz und Integrität

Kunden:innen werden über die Vorgehensweise bei der Erbringung der Dienstleistung, über die eingesetzten Verfahren und Medien, deren Auswirkungen, sowie über die vorgenommene Datensicherung aufgeklärt. Sie stimmen den entsprechenden Datenschutzerklärungen ausdrücklich zu. Die Information über eigene Qualifikationen, Zertifizierungen, Erfahrungen, Kompetenzen und Mitgliedschaften ist korrekt. Die Auftragsklärung, die Art der Kommunikation, die Festlegung finanzieller Rahmenbedingungen, die Medienwahl, die Vertragsgestaltung und weitere Abmachungen erfolgen ehrlich und angemessen. Professionelle Kompetenzen werden zum Wohle der Kunden:innen unter Vermeidung von Abhängigkeit und Manipulation (z. B. durch Befriedigung von sexuellen, wirtschaftlichen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen) eingesetzt. Die Zusammenarbeit wird durch einen Dienstvertrag geregelt, der z. B. die Zielsetzung, die Arbeitsweise, den Zeitrahmen, Honorarabsprachen und Aussagen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und des Datenschutzes enthält.

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